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Unsere Schwesternschaften sind eingetragene Vereine, die demokratisch organisiert sind. Das heißt, wir setzen auf Mitverantwortlichkeit, Mitberatung und Mitbestimmung der einzelnen Mitglieder in ihrer Schwesternschaft.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ
Einmal im Jahr findet die Mitgliederversammlung einer Schwesternschaft statt. Sie ist das oberste Entscheidungs-Gremium der Schwesternschaft. Den Mitgliedern wird der jährliche Geschäftsbericht des Vorstandes zur Beschlussfassung vorgelegt. Ferner entlastet die Mitgliederversammlung den Vorstand für das abgelaufene Rechnungsjahr und beschließt die Wirtschaftsplanung für das folgende Jahr. Weitere satzungsgemäße Aufgaben der Mitgliederversammlung sind zum Beispiel:
Wahl des Vorstandes und Beirates, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und gegebenenfalls Satzungsänderungen.
Der Vorstand ist der Manager
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine bestimmte Amtszeit gewählt. Er ist das zweite Organ der Schwesternschaft und für die Geschäftsführung zuständig. Seine Zusammensetzung aus verschiedenen Experten garantiert die Bewältigung der vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben. Zum Vorstand gehören:
Der Schwesternbeirat gibt Impulse
Auch der Schwesternbeirat wird in der Mitgliederversammlung für eine festgelegte Amtszeit gewählt. Er ist das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern. Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite und nimmt somit Einfluss auf die Entscheidungen innerhalb der Schwesternschaft. Seine Aufgaben sind:
Die Mitgliederversammlung kann weitere Aufgaben des Beirates festlegen.
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